Energieausweis bei Vermietung: Pflichten für Vermieter seit 2026

Wer eine Wohnung, ein Haus oder ein Geschäftslokal vermietet, muss dem Mieter einen Energieausweis vorlegen. Seit 1. Juli 2026 gilt das auch, wenn ein bestehender Mietvertrag verlängert wird. Hier finden Sie alle Pflichten für Vermieter und die Rechte der Mieter.

Rechtsstand: 22. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Pflicht bei jeder Neuvermietung und seit 1.7.2026 bei jeder Verlängerung eines Mietvertrags.
  • Werte schon im Inserat angeben.
  • Vorlegen vor der Unterschrift des Mieters, aushändigen binnen 14 Tagen.
  • Ein vorhandener, höchstens 10 Jahre alter Ausweis genügt – auch für mehrere Wohnungen im selben Haus.

Wann brauchen Vermieter einen Energieausweis?

Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) spricht von „In-Bestand-Gabe“. Darunter fallen:

  • die Vermietung von Wohnungen, Häusern, Büros, Geschäftslokalen und anderen Räumlichkeiten,
  • die Verpachtung,
  • seit 1. Juli 2026 auch die Verlängerung eines Miet- oder Pachtvertrags. Das betrifft vor allem befristete Wohnungsmietverträge, die verlängert werden.

Unbefristete Mietverhältnisse, die einfach weiterlaufen, sind keine Verlängerung. Die Pflicht entsteht erst bei einem neuen Vertrag oder einer vereinbarten Verlängerung.

Was müssen Vermieter tun?

  1. Ausweis besorgen. Gibt es einen gültigen Gebäudeausweis über die Hausverwaltung? Er genügt für jede Wohnung im Haus. Sonst bestellen Sie einen Ausweis für die Wohnung oder das Gebäude.
  2. Werte ins Inserat. Im neuen Format HWB und Endenergiebedarf samt Klasse, im bisherigen Format HWB und fGEE. Die Pflicht gilt für alle Portale, Zeitungen und Aushänge und trifft auch den Makler.
  3. Vorlegen – rechtzeitig, bevor der Mieter unterschreibt.
  4. Aushändigen – binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss, als PDF oder auf Wunsch ausgedruckt.

Welcher Ausweis genügt?

Für eine Mietwohnung genügt ein Ausweis für die Wohnung selbst, für eine vergleichbare Wohnung im selben Gebäude oder für das ganze Gebäude. Für Vermieter mehrerer Einheiten im selben Haus ist ein Gebäudeausweis meist am günstigsten: Ein Ausweis deckt alle Wohnungen ab, bei jeder Neuvermietung und Verlängerung, zehn Jahre lang.

Bei einem vermieteten Einfamilienhaus genügt auch der Ausweis eines vergleichbaren Hauses, wenn der Aussteller die Vergleichbarkeit bestätigt.

Was kostet das für Vermieter?

Den Ausweis bezahlt der Vermieter. Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes darf er die Kosten eines Energieausweises für das gesamte Gebäude als Ausgabe in der Hauptmietzinsabrechnung ansetzen (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. f MRG); Hauptmieter haben dann ein Recht auf Einsicht und eine Kopie (§ 20 Abs. 5 MRG). Als Betriebskosten verrechnen kann er sie nicht. Ein Ausweis für eine Wohnung mit 75 m² kostet bei den Anbietern im Vergleich 60 € bis 540 €, für ein Haus mit 140 m² 108 € bis 750 € (Stand 22.10.2026). Weil er zehn Jahre gilt, verteilt sich der Betrag auf viele Mietverhältnisse. Alle Preise: Energieausweis Kosten.

Rechte der Mieter

  • Vorlage verlangen: Mieter haben Anspruch, den Ausweis vor der Unterschrift zu sehen.
  • Aushändigung: Sie bekommen ihn binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss.
  • Selbst erstellen lassen: Händigt der Vermieter den Ausweis trotz Aufforderung nicht aus, dürfen Mieter selbst einen erstellen lassen und die angemessenen Kosten binnen drei Jahren zurückfordern.
  • Vereinbarte Eigenschaft: Die Werte im vorgelegten Ausweis gelten als vereinbart. Ohne Ausweis gilt eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Energieeffizienz als vereinbart.
  • Kein Verzicht: Klauseln, mit denen Mieter auf den Ausweis verzichten, sind unwirksam.
  • Wien: Mieter und Hausverwaltung haben gebührenfreien Zugang zum vollständigen Ausweis in der Wiener Energieausweisdatenbank, Mietinteressenten mit Genehmigung des Eigentümers.

Für Mieter ist der Ausweis vor allem ein Hinweis auf die künftigen Heizkosten. Wie Sie die abschätzen: HWB-Rechner.

Strafen

Fehlt der Ausweis oder fehlen die Werte im Inserat, drohen bis zu 1.450 € Verwaltungsstrafe. Details: Strafen beim Energieausweis.

Ausnahmen

Keinen Ausweis brauchen Sie unter anderem für frei stehende Gebäude unter 50 m² Nutzfläche, Ferienhäuser mit weniger als einem Viertel der ganzjährigen Nutzung und Gebäude, die nur frostfrei gehalten werden. Die vollständige Liste: EAVG erklärt.

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Häufige Fragen

Brauche ich bei der Verlängerung eines Mietvertrags einen Energieausweis?

Ja, seit 1. Juli 2026. Ein vorhandener gültiger Ausweis genügt; Sie müssen ihn vorlegen und binnen 14 Tagen nach der Verlängerung aushändigen.

Brauche ich für jede Mietwohnung einen eigenen Energieausweis?

Nein. Ein Ausweis für das ganze Gebäude oder für eine vergleichbare Wohnung im selben Haus genügt.

Wer zahlt den Energieausweis bei einer Mietwohnung?

Der Vermieter. Händigt er ihn nicht aus, kann der Mieter selbst einen erstellen lassen und die Kosten zurückfordern.

Muss der Energieausweis bei der Wohnungsbesichtigung vorliegen?

Er muss vorgelegt werden, bevor der Mieter seine Vertragserklärung abgibt. Die Werte müssen schon im Inserat stehen.

Gilt die Pflicht auch für die Vermietung eines Geschäftslokals?

Ja. Das EAVG gilt für Gebäude und Nutzungsobjekte jeder Art, auch für Büros und Geschäftsräume.

Was passiert, wenn der Vermieter keinen Energieausweis vorlegt?

Ihm droht eine Verwaltungsstrafe bis 1.450 €. Zivilrechtlich gilt eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Energieeffizienz als vereinbart.

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