Energieberatungsprotokoll: Was es ist und wo Sie es bekommen

Wer Förderung für einen Heizungstausch oder einzelne Sanierungsmaßnahmen will, braucht häufig ein Energieberatungsprotokoll. Es kommt von der Energieberatung Ihres Bundeslandes – meist kostenlos und oft auch online. Wichtig: Für die Bundesförderung „Kesseltausch“ ersetzt ein Energieausweis das Protokoll nicht mehr.

Stand: 22. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Das Protokoll ist das schriftliche Ergebnis einer Energieberatung des Bundeslandes.
  • Pflicht beim Kesseltausch des Bundes für Ein- und Zweifamilienhäuser (Neuauflage ab 2.11.2026 und 2027) und beim Sanierungsbonus 2027 für einzelne Bauteile.
  • Ein Energieausweis wird dafür nicht anerkannt (nur im mehrgeschoßigen Wohnbau ist er eine Alternative).
  • In den meisten Ländern kostenlos, in Tirol und Vorarlberg mit kleinem Eigenanteil.
  • Online anfordern geht in fast allen Ländern; die Beratung darf auch telefonisch stattfinden.

Was ist ein Energieberatungsprotokoll?

Ein Energieberatungsprotokoll fasst eine Energieberatung schriftlich zusammen: Ausgangslage des Gebäudes, Heizung, Verbrauch und die Empfehlung – etwa welches neue Heizsystem passt oder welche Sanierung sinnvoll ist. Ausgestellt wird es von der Energieberatungsstelle des Bundeslandes oder von Beraterinnen und Beratern, die in deren Auftrag arbeiten. In Oberösterreich heißt das Dokument „Beratungsbestätigung“.

Wofür brauchen Sie es?

Förderung Protokoll nötig?
Kesseltausch (Bund) für Ein-, Zweifamilien- und Reihenhaus, Neuauflage 2026 – Registrierung 2.11. bis 31.12.2026 ja, Energieausweis wird nicht anerkannt
Kesseltausch 2027 (Bund), Ein- und Zweifamilienhaus, Anträge ab 4.1.2027 ja
Kesseltausch mehrgeschoßiger Wohnbau (Bund) wahlweise Protokoll oder gültiger Energieausweis (Seiten 1–3) für das ganze Gebäude
Sanierungsbonus 2027 – Einzelbauteilsanierung (Bund) ja
Sanierungsbonus 2027 – Teilsanierung und umfassende Sanierung (Bund) nein, hier zählt der Energieausweis (Formular „Technische Details Energieausweis“)
Burgenland: Sonderförderaktion Sanierung 2026, „Sauber Heizen für Alle“ ja, bei der Sanierung zusätzlich Energieausweis vor und nach
Niederösterreich: Eigenheimsanierung ohne Energieausweis (Dämmmaßnahmen) Beratungsprotokoll der eNu empfohlen – laut Land teils auch als erforderlich bezeichnet; im Zweifel bei der Wohnbau-Hotline nachfragen
Oberösterreich: Sanierungsförderung stattdessen kostenloser „energetischer Befund“ des Energiesparverbands

Achtung bei älteren Anleitungen: Bis 2025 genügte für den Kesseltausch oft auch ein gültiger Energieausweis. Manche Merkblätter nennen das noch. Für die Neuauflage 2026 und für 2027 gilt das nicht mehr – die Förderstelle schreibt in ihren FAQ ausdrücklich, dass ein Energieausweis nicht anerkannt wird.

Wo bekomme ich das Protokoll? Alle Bundesländer

Bundesland Stelle Kosten Anmeldung
Wien Hauskunft (wohnfonds_wien) – für den Kesseltausch derzeit nur dort kostenlos Tel. 01 402 84 00, beratung@hauskunft-wien.at
Niederösterreich Energieberatung NÖ (eNu) kostenlos Online-Formular noe.ebsmanager.net, Tel. 02742 22 144
Oberösterreich OÖ Energiesparverband kostenlos Erhebungsbogen auf energiesparverband.at, Hotline 0800 205 206
Steiermark Energieberatung Land Steiermark / netEB Heizungstausch-Beratung 150 € Eigenanteil Tel. 0316 877-3955, Terminbuchung online
Kärnten Netzwerk Energieberatung Kärnten (netEB) kostenlos Tel. 050 536 35073
Salzburg Energieberatung Salzburg kostenlos energieberatung-salzburg.net, Tel. 0662 8042 3151
Tirol Energieagentur Tirol Telefonberatung mit Protokoll 78 €, vor Ort 180 € tirol.ebsmanager.net, Tel. 0512 250015
Vorarlberg Energieinstitut Vorarlberg Heizungswahl-Beratung 65 € (Einfamilienhaus) vbg.ebsmanager.net, Tel. 05572 31 202-112
Burgenland Energieberatung Burgenland (EBB) kostenlos eb-bgld.at, Tel. 057 602

Stand 22.10.2026. In der Steiermark ist nicht ausdrücklich veröffentlicht, welches Beratungsprodukt als Protokoll für den Kesseltausch gilt – naheliegend ist die Heizungstausch-Beratung. Fragen Sie bei der Anmeldung nach. Mehr zu den Angeboten je Land: Energieberatung in Österreich.

Energieberatungsprotokoll online anfordern

Ein Formular zum Herunterladen und Selbstausfüllen gibt es nicht – das Protokoll entsteht erst nach der Beratung. Online anfordern geht aber fast überall:

  1. Anmeldeformular der Landesstelle ausfüllen – mit Angaben zu Gebäude, Fläche, Heizung und Verbrauch. In Niederösterreich dauert das rund 10 bis 15 Minuten.
  2. Beratung – telefonisch, per Video oder vor Ort. Für den Kesseltausch des Bundes genügt laut Förderstelle auch eine telefonische oder digitale Beratung; sie muss den Standort des Heizungstauschs betreffen.
  3. Protokoll per E-Mail – in Niederösterreich ohne Gesprächswunsch auch direkt nach Prüfung der Angaben, Bearbeitungszeit derzeit rund eine Woche.

Planen Sie die Wartezeit ein: Ohne Protokoll ist keine Registrierung beim Kesseltausch möglich, und die Fördertöpfe sind begrenzt.

Wie lange ist das Protokoll gültig?

Der Bund nennt keine feste Frist: Es soll grundsätzlich aktuell sein, Protokolle aus Vorjahren werden berücksichtigt, wenn sie aussagekräftig sind. Die Energieberatung Burgenland gibt eine Gültigkeit von 5 Jahren an, und laut Energieberatung NÖ akzeptiert die Förderstelle Protokolle bis zu diesem Alter.

Energieberatungsprotokoll oder Energieausweis?

Energieberatungsprotokoll Energieausweis
Was Beratung mit Empfehlung normierte Berechnung der Kennzahlen (HWB, EEB, Klasse)
Von wem Energieberatung des Landes befugter Aussteller, z. B. Baumeister oder Ingenieurbüro
Kosten meist kostenlos online ab rund 60 € (Wohnung) bzw. 108 € (Haus)
Gültigkeit in der Praxis rund 5 Jahre 10 Jahre
Gebraucht für Kesseltausch, Einzelbauteilsanierung, einige Landesförderungen Verkauf, Vermietung, Bauverfahren, Teil- und umfassende Sanierung

Oft brauchen Sie beides: das Protokoll für den Heizungstausch, den Energieausweis für die Sanierung oder einen späteren Verkauf. Wo der Ausweis verlangt wird: Energieausweis und Förderung. Preise vergleichen Sie im Rechner.

Häufige Fragen

Was ist ein Energieberatungsprotokoll?

Die schriftliche Zusammenfassung einer Energieberatung durch die Energieberatungsstelle des Bundeslandes, mit Empfehlungen zu Heizung oder Sanierung.

Ersetzt ein Energieausweis das Energieberatungsprotokoll?

Beim Kesseltausch des Bundes 2026 und 2027 nicht. Die Förderstelle erkennt einen Energieausweis für die Registrierung ausdrücklich nicht an.

Was kostet ein Energieberatungsprotokoll?

In Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Kärnten und im Burgenland nichts. In Tirol 78 € (Telefonberatung mit Protokoll), in Vorarlberg 65 € für ein Einfamilienhaus, in der Steiermark 150 € Eigenanteil für die Heizungstausch-Beratung.

Kann ich das Energieberatungsprotokoll online beantragen?

Ja, in fast allen Bundesländern über ein Anmeldeformular der Landesstelle. Die Beratung kann telefonisch oder per Video stattfinden, das Protokoll kommt per E-Mail.

Wo bekomme ich das Energieberatungsprotokoll in Niederösterreich?

Bei der Energieberatung NÖ der Energie- und Umweltagentur des Landes (eNu) – kostenlos, Anmeldung online oder unter 02742 22 144.

Wo bekomme ich das Energieberatungsprotokoll in Wien?

Für den Kesseltausch derzeit nur bei der Hauskunft Wien, kostenlos, unter 01 402 84 00 oder beratung@hauskunft-wien.at.

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