Aktualisiert am 22.10.2026 · Redaktion Energieausweis-Preise.at · Quellen am Ende des Artikels
Für Sanierungsförderungen ist der Energieausweis oft die wichtigste Unterlage – er zeigt, wie stark sich das Gebäude verbessert. Für den Heizungstausch dagegen verlangt der Bund inzwischen ein Energieberatungsprotokoll und keinen Ausweis. Hier sehen Sie, was 2026 und 2027 gilt.
Stand: 22. Oktober 2026 – Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfen Sie vor dem Antrag die aktuelle Richtlinie der Förderstelle.
Kurz gesagt
- Thermische Sanierung (Bund und Länder): meist Energieausweis vor und nach der Sanierung nötig.
- Kesseltausch des Bundes für Ein- und Zweifamilienhäuser: Energieberatungsprotokoll des Landes, kein Energieausweis.
- Der Ausweis allein wird nicht gefördert, seine Kosten zählen aber oft als Planungskosten.
- Im Burgenland und in Vorarlberg sind die Ausweiskosten ausdrücklich förderbar.
| Förderschiene | Stand Oktober 2026 | Unterlage |
|---|---|---|
| Sanierungsbonus – umfassende Sanierung und Teilsanierung | seit 2.2.2026 keine neuen Anträge; Neuauflage ab 4.1.2027 | Energieausweis nach OIB-Richtlinie 6; eine befugte Person bestätigt die Werte im Formular „Technische Details Energieausweis“ |
| Sanierungsbonus – Einzelbauteilsanierung | ab 4.1.2027 | Energieberatungsprotokoll des Landes |
| Kesseltausch Ein-, Zweifamilien- und Reihenhaus | Neuauflage: Registrierung 2.11. bis 31.12.2026, gefördert ab 7.10.2026; wieder ab 4.1.2027 | Energieberatungsprotokoll – ein Energieausweis wird nicht anerkannt |
| Kesseltausch mehrgeschoßiger Wohnbau | laufende Bedingungen beachten | Protokoll oder gültiger Energieausweis (Seiten 1–3) für das ganze Gebäude |
Beim Sanierungsbonus zählt der HWB nach Referenzklima (HWB_Ref,RK): Bei der Teilsanierung muss er um mindestens 40 % sinken, bei der umfassenden Sanierung bestimmte Grenzwerte erreichen. Den Ausweis selbst legen Sie nicht bei, er muss aber vorhanden sein. Weicht die Umsetzung vom Antrag ab, rechnet der Aussteller neu.
Was das Protokoll ist und wo Sie es bekommen: Energieberatungsprotokoll.
Sanierungsscheck heißt heute Sanierungsbonus: Die frühere Bundesförderung „Sanierungsscheck“ läuft inzwischen unter dem Namen Sanierungsbonus im Rahmen der Sanierungsoffensive.
Achtung bei älteren Merkblättern: Bis 2025 genügte beim Kesseltausch oft auch ein gültiger Energieausweis. Für die Neuauflage 2026 und für 2027 stimmt das für Ein- und Zweifamilienhäuser nicht mehr.
| Bundesland | Förderung | Rolle des Energieausweises |
|---|---|---|
| Niederösterreich | Eigenheimsanierung mit Energieausweis | Grundlage für die förderbaren Kosten; HWB muss sich um mindestens 40 % verbessern; Datenblatt vom Aussteller. Für Einzelmaßnahmen gibt es eine Variante ohne Ausweis |
| Steiermark | Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept; Große Eigenheimsanierung 2026 | ab drei Maßnahmen Ausweis vor und nach der Sanierung, hochgeladen in ZEUS mit ZEUS-ID |
| Salzburg | Sanierungsförderung | Bestands- und Planungsausweis vor der Registrierung, geprüft in ZEUS; danach Fertigstellungsausweis; bei einzelnen Wohnungen Ausweis für die Wohnung |
| Vorarlberg | Wohnhaussanierung 2025/2026 | Ausweis Bestand und Planung bei jeder Sanierung der Gebäudehülle |
| Burgenland | Sonderförderaktion Sanierung 2026 | Ausweis vor und nach der Sanierung (oder ZEUS-Prüfergebnis) plus Energieberatungsprotokoll |
| Tirol | Wohnhaussanierung, Ökobonus | Sanierungskonzept bzw. Renovierungsausweis; HWB muss um mindestens 20 % sinken |
| Oberösterreich | Wohnhaussanierung Eigenheim | kein Ausweis nötig; der Energiesparverband erstellt einen kostenlosen energetischen Befund |
| Wien | Sanierungskonzept (wohnfonds_wien) | das geförderte Sanierungskonzept muss einen Bestands-Energieausweis enthalten |
Quellen siehe unten. Für Kärnten fanden wir keine aktuelle Sanierungsrichtlinie mit Energieausweis-Vorgaben.
Für Sanierungsförderungen genügt oft nicht ein einzelner Ausweis. Typisch sind drei Stufen:
Viele Aussteller bieten dafür eigene „Förder-Ausweise“ an, die teurer sind als ein einfacher Ausweis für Verkauf oder Vermietung – in Graz etwa 660 € für ein Einfamilienhaus. Weil die Werte für die Förderung entscheidend sind, ist ein Aussteller mit Begehung vor Ort hier meist die bessere Wahl. In den ZEUS-Ländern (u. a. Niederösterreich, Steiermark, Salzburg, Burgenland, Kärnten, Tirol, Oberösterreich) muss der Ausweis in der Landesdatenbank registriert sein: ZEUS und Energieausweis-Datenbanken.
Die Energieberatungsstellen der Länder sind meist kostenlos und wissen, welche Unterlagen die aktuelle Förderung verlangt. Ein Termin vor dem Auftrag an den Aussteller spart oft einen zweiten Ausweis. Alle Stellen: Energieberatung in Österreich.
Förder-Ausweis gesucht? Wählen Sie im Rechner „vor Ort“ – dort sehen Sie Anbieter mit Begehung und deren Preise.
Für den Kesseltausch des Bundes bei Ein- und Zweifamilienhäusern nicht – dafür ist ein Energieberatungsprotokoll des Landes nötig. Ein Energieausweis wird dort nicht anerkannt.
Für die umfassende Sanierung und die Teilsanierung beim Sanierungsbonus des Bundes ja, ebenso für die meisten Sanierungsförderungen der Länder – oft vor und nach der Sanierung.
Nicht als eigene Förderung. Beim Sanierungsbonus zählen die Kosten aber als Planungsleistung. Im Burgenland (bis 500 €) und in Vorarlberg (Sanierungsberatung inkl. Ausweis, 75 %) sind sie ausdrücklich förderbar.
Nein. Seit 2. Februar 2026 sind keine neuen Anträge mehr möglich. Die Sanierungsoffensive wird ab 4. Jänner 2027 fortgesetzt.
Ein Ausweis, der Bestand und geplanten Zustand nach der Sanierung zeigt und die Werte enthält, die die Förderstelle verlangt – etwa den HWB nach Referenzklima.