Energieausweis und Förderung: Wann Sie ihn brauchen

Für Sanierungsförderungen ist der Energieausweis oft die wichtigste Unterlage – er zeigt, wie stark sich das Gebäude verbessert. Für den Heizungstausch dagegen verlangt der Bund inzwischen ein Energieberatungsprotokoll und keinen Ausweis. Hier sehen Sie, was 2026 und 2027 gilt.

Stand: 22. Oktober 2026 – Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfen Sie vor dem Antrag die aktuelle Richtlinie der Förderstelle.

Kurz gesagt

  • Thermische Sanierung (Bund und Länder): meist Energieausweis vor und nach der Sanierung nötig.
  • Kesseltausch des Bundes für Ein- und Zweifamilienhäuser: Energieberatungsprotokoll des Landes, kein Energieausweis.
  • Der Ausweis allein wird nicht gefördert, seine Kosten zählen aber oft als Planungskosten.
  • Im Burgenland und in Vorarlberg sind die Ausweiskosten ausdrücklich förderbar.

Bundesförderung: die Sanierungsoffensive

Förderschiene Stand Oktober 2026 Unterlage
Sanierungsbonus – umfassende Sanierung und Teilsanierung seit 2.2.2026 keine neuen Anträge; Neuauflage ab 4.1.2027 Energieausweis nach OIB-Richtlinie 6; eine befugte Person bestätigt die Werte im Formular „Technische Details Energieausweis“
Sanierungsbonus – Einzelbauteilsanierung ab 4.1.2027 Energieberatungsprotokoll des Landes
Kesseltausch Ein-, Zweifamilien- und Reihenhaus Neuauflage: Registrierung 2.11. bis 31.12.2026, gefördert ab 7.10.2026; wieder ab 4.1.2027 Energieberatungsprotokoll – ein Energieausweis wird nicht anerkannt
Kesseltausch mehrgeschoßiger Wohnbau laufende Bedingungen beachten Protokoll oder gültiger Energieausweis (Seiten 1–3) für das ganze Gebäude

Beim Sanierungsbonus zählt der HWB nach Referenzklima (HWB_Ref,RK): Bei der Teilsanierung muss er um mindestens 40 % sinken, bei der umfassenden Sanierung bestimmte Grenzwerte erreichen. Den Ausweis selbst legen Sie nicht bei, er muss aber vorhanden sein. Weicht die Umsetzung vom Antrag ab, rechnet der Aussteller neu.

Was das Protokoll ist und wo Sie es bekommen: Energieberatungsprotokoll.

Sanierungsscheck heißt heute Sanierungsbonus: Die frühere Bundesförderung „Sanierungsscheck“ läuft inzwischen unter dem Namen Sanierungsbonus im Rahmen der Sanierungsoffensive.

Achtung bei älteren Merkblättern: Bis 2025 genügte beim Kesseltausch oft auch ein gültiger Energieausweis. Für die Neuauflage 2026 und für 2027 stimmt das für Ein- und Zweifamilienhäuser nicht mehr.

Wird der Energieausweis gefördert?

  • Bund: Eine Förderung nur für den Energieausweis gibt es nicht. Wer saniert, kann die Kosten aber als Planungsleistung in die förderungsfähigen Kosten einrechnen – laut Förderstelle zählt auch eine Energieberatung inklusive Ausstellung eines Energieausweises dazu.
  • Burgenland: In der Sonderförderaktion Sanierung 2026 sind Bestands- und Sanierungsenergieausweis mit bis zu 500 € förderbare Kosten.
  • Vorarlberg: Die Sanierungsberatung samt Energieausweisen wird mit 75 %, höchstens 2.000 € je Eigenheim gefördert, die Sanierungsbegleitung mit Fertigstellungs-Ausweis mit 75 %, höchstens 1.000 €.
  • Tirol: Die Kosten eines Sanierungskonzepts bzw. Renovierungsausweises sind in der Wohnhaussanierung förderbar.
  • Steiermark: Gefördert wird das Sanierungskonzept (höchstens 210 €), nicht der Ausweis selbst.

Landesförderungen: wo der Ausweis verlangt wird

Bundesland Förderung Rolle des Energieausweises
Niederösterreich Eigenheimsanierung mit Energieausweis Grundlage für die förderbaren Kosten; HWB muss sich um mindestens 40 % verbessern; Datenblatt vom Aussteller. Für Einzelmaßnahmen gibt es eine Variante ohne Ausweis
Steiermark Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept; Große Eigenheimsanierung 2026 ab drei Maßnahmen Ausweis vor und nach der Sanierung, hochgeladen in ZEUS mit ZEUS-ID
Salzburg Sanierungsförderung Bestands- und Planungsausweis vor der Registrierung, geprüft in ZEUS; danach Fertigstellungsausweis; bei einzelnen Wohnungen Ausweis für die Wohnung
Vorarlberg Wohnhaussanierung 2025/2026 Ausweis Bestand und Planung bei jeder Sanierung der Gebäudehülle
Burgenland Sonderförderaktion Sanierung 2026 Ausweis vor und nach der Sanierung (oder ZEUS-Prüfergebnis) plus Energieberatungsprotokoll
Tirol Wohnhaussanierung, Ökobonus Sanierungskonzept bzw. Renovierungsausweis; HWB muss um mindestens 20 % sinken
Oberösterreich Wohnhaussanierung Eigenheim kein Ausweis nötig; der Energiesparverband erstellt einen kostenlosen energetischen Befund
Wien Sanierungskonzept (wohnfonds_wien) das geförderte Sanierungskonzept muss einen Bestands-Energieausweis enthalten

Quellen siehe unten. Für Kärnten fanden wir keine aktuelle Sanierungsrichtlinie mit Energieausweis-Vorgaben.

Förder-Ausweis: Bestand, Planung, Fertigstellung

Für Sanierungsförderungen genügt oft nicht ein einzelner Ausweis. Typisch sind drei Stufen:

  1. Bestandsausweis – der Ist-Zustand vor der Sanierung.
  2. Planungsausweis – das Gebäude nach den geplanten Maßnahmen. Er zeigt, ob die Förderbedingungen erreicht werden.
  3. Fertigstellungsausweis – der tatsächlich umgesetzte Zustand, wenn er von der Planung abweicht.

Viele Aussteller bieten dafür eigene „Förder-Ausweise“ an, die teurer sind als ein einfacher Ausweis für Verkauf oder Vermietung – in Graz etwa 660 € für ein Einfamilienhaus. Weil die Werte für die Förderung entscheidend sind, ist ein Aussteller mit Begehung vor Ort hier meist die bessere Wahl. In den ZEUS-Ländern (u. a. Niederösterreich, Steiermark, Salzburg, Burgenland, Kärnten, Tirol, Oberösterreich) muss der Ausweis in der Landesdatenbank registriert sein: ZEUS und Energieausweis-Datenbanken.

Erst beraten, dann sanieren

Die Energieberatungsstellen der Länder sind meist kostenlos und wissen, welche Unterlagen die aktuelle Förderung verlangt. Ein Termin vor dem Auftrag an den Aussteller spart oft einen zweiten Ausweis. Alle Stellen: Energieberatung in Österreich.

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Häufige Fragen

Brauche ich für den Heizungstausch einen Energieausweis?

Für den Kesseltausch des Bundes bei Ein- und Zweifamilienhäusern nicht – dafür ist ein Energieberatungsprotokoll des Landes nötig. Ein Energieausweis wird dort nicht anerkannt.

Brauche ich für die Sanierungsförderung einen Energieausweis?

Für die umfassende Sanierung und die Teilsanierung beim Sanierungsbonus des Bundes ja, ebenso für die meisten Sanierungsförderungen der Länder – oft vor und nach der Sanierung.

Wird der Energieausweis gefördert?

Nicht als eigene Förderung. Beim Sanierungsbonus zählen die Kosten aber als Planungsleistung. Im Burgenland (bis 500 €) und in Vorarlberg (Sanierungsberatung inkl. Ausweis, 75 %) sind sie ausdrücklich förderbar.

Kann ich den Sanierungsbonus 2026 noch beantragen?

Nein. Seit 2. Februar 2026 sind keine neuen Anträge mehr möglich. Die Sanierungsoffensive wird ab 4. Jänner 2027 fortgesetzt.

Was ist ein Förder-Energieausweis?

Ein Ausweis, der Bestand und geplanten Zustand nach der Sanierung zeigt und die Werte enthält, die die Förderstelle verlangt – etwa den HWB nach Referenzklima.

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