Aktualisiert am 22.10.2026 · Redaktion Energieausweis-Preise.at · Quellen am Ende des Artikels
Rechtsstand: 21. Oktober 2026
Wer verkauft oder vermietet und keinen Energieausweis hat, riskiert zweierlei: eine Verwaltungsstrafe und – oft teurer – Nachteile im Vertrag. Die Novelle 2026 hat die Strafhöhe nicht verändert.
| Verstoß | Wer wird bestraft | Strafe |
|---|---|---|
| Inserat ohne die Pflichtwerte (HWB und EEB samt Klasse; bei altem Ausweis HWB und fGEE) | Verkäufer, Vermieter oder Makler | bis 1.450 € |
| Kein höchstens 10 Jahre alter Ausweis vor der Vertragserklärung vorgelegt | Verkäufer, Vermieter | bis 1.450 € |
| Ausweis nicht binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss ausgehändigt | Verkäufer, Vermieter | bis 1.450 € |
Die Strafen verhängt die Bezirksverwaltungsbehörde. Jeder Verstoß kann einzeln bestraft werden.
Makler sind entschuldigt, wenn sie ihren Auftraggeber über die Pflicht aufgeklärt und ihn aufgefordert haben, die Werte zu liefern oder einen Ausweis einzuholen, und er das nicht getan hat. Seriöse Makler bestehen deshalb vor dem Inserat auf dem Ausweis.
Übergang: Wer nach dem 1. Juli 2026 zulässigerweise noch HWB und fGEE angibt – weil der Ausweis im alten Format ausgestellt ist oder das Land das neue Format noch nicht eingeführt hat – wird nicht bestraft.
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Bis zu 1.450 € je Verstoß. Die Novelle 2026 hat daran nichts geändert.
Nein. Die Strafen treffen Verkäufer und Vermieter, bei fehlenden Werten im Inserat auch den Makler.
Die EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Angaben in Inseraten stichprobenartig zu kontrollieren. Wie das in Österreich umgesetzt wird, ist noch offen. Das größere Risiko liegt ohnehin in den Folgen für den Vertrag.
Händigen Sie dem Käufer so schnell wie möglich einen Ausweis aus. Sonst kann er selbst einen erstellen lassen und die Kosten verlangen. Bei Streit über die Energieeffizienz wenden Sie sich an einen Anwalt.