Energieausweis fehlt: Welche Strafen drohen?

Rechtsstand: 21. Oktober 2026

Wer verkauft oder vermietet und keinen Energieausweis hat, riskiert zweierlei: eine Verwaltungsstrafe und – oft teurer – Nachteile im Vertrag. Die Novelle 2026 hat die Strafhöhe nicht verändert.

Die Verwaltungsstrafen (§ 9 EAVG)

Verstoß Wer wird bestraft Strafe
Inserat ohne die Pflichtwerte (HWB und EEB samt Klasse; bei altem Ausweis HWB und fGEE) Verkäufer, Vermieter oder Makler bis 1.450 €
Kein höchstens 10 Jahre alter Ausweis vor der Vertragserklärung vorgelegt Verkäufer, Vermieter bis 1.450 €
Ausweis nicht binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss ausgehändigt Verkäufer, Vermieter bis 1.450 €

Die Strafen verhängt die Bezirksverwaltungsbehörde. Jeder Verstoß kann einzeln bestraft werden.

Makler sind entschuldigt, wenn sie ihren Auftraggeber über die Pflicht aufgeklärt und ihn aufgefordert haben, die Werte zu liefern oder einen Ausweis einzuholen, und er das nicht getan hat. Seriöse Makler bestehen deshalb vor dem Inserat auf dem Ausweis.

Übergang: Wer nach dem 1. Juli 2026 zulässigerweise noch HWB und fGEE angibt – weil der Ausweis im alten Format ausgestellt ist oder das Land das neue Format noch nicht eingeführt hat – wird nicht bestraft.

Die zivilrechtlichen Folgen sind oft teurer

  • Vermutete Energieeffizienz: Wird kein Ausweis vorgelegt, gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Stellt sich das Haus später als schlechter heraus, kann der Käufer Gewährleistung geltend machen.
  • Kosten für den Ausweis: Wird der Ausweis trotz Aufforderung nicht ausgehändigt, kann der Käufer oder Mieter selbst einen erstellen lassen und die angemessenen Kosten binnen drei Jahren von Ihnen verlangen – oder die Aushändigung einklagen.
  • Kein Ausweg per Vertrag: Klauseln, die diese Pflichten ausschließen, sind unwirksam.

So vermeiden Sie Strafe und Streit

  1. Ausweis vor dem Inserat bestellen – online geht das meist in wenigen Werktagen.
  2. Werte korrekt ins Inserat übernehmen (Beispiele im Ratgeber Verkauf und Vermietung).
  3. Ausweis vor der Unterschrift vorlegen und das schriftlich festhalten, etwa durch einen Satz im Vertrag.
  4. Binnen 14 Tagen nach Abschluss aushändigen – per Mail als PDF genügt.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Strafe, wenn der Energieausweis fehlt?

Bis zu 1.450 € je Verstoß. Die Novelle 2026 hat daran nichts geändert.

Kann auch der Mieter oder Käufer bestraft werden?

Nein. Die Strafen treffen Verkäufer und Vermieter, bei fehlenden Werten im Inserat auch den Makler.

Wird das tatsächlich kontrolliert?

Die EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Angaben in Inseraten stichprobenartig zu kontrollieren. Wie das in Österreich umgesetzt wird, ist noch offen. Das größere Risiko liegt ohnehin in den Folgen für den Vertrag.

Ich habe ohne Energieausweis verkauft. Was nun?

Händigen Sie dem Käufer so schnell wie möglich einen Ausweis aus. Sonst kann er selbst einen erstellen lassen und die Kosten verlangen. Bei Streit über die Energieeffizienz wenden Sie sich an einen Anwalt.

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