Aktualisiert am 22.10.2026 · Redaktion Energieausweis-Preise.at · Quellen am Ende des Artikels
Für Käufer ist der Energieausweis mehr als ein Pflichtdokument. Er verrät, wie viel das Heizen kosten wird, ob eine Sanierung ansteht – und seine Werte werden Teil des Kaufvertrags. Hier lesen Sie, welche Rechte Sie haben und wie Sie den Ausweis vor der Unterschrift prüfen.
Rechtsstand: 22. Oktober 2026
Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) schützt Käufer von Häusern und Wohnungen:
Den Ausweis bezahlt immer der Verkäufer.
Die Kennzahlen im vorgelegten Ausweis gelten als vereinbarte Eigenschaft des Hauses oder der Wohnung. Stellt sich heraus, dass das Gebäude deutlich schlechter ist als ausgewiesen, kann das Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer auslösen. Der Aussteller des Ausweises haftet Ihnen außerdem direkt für die Richtigkeit.
Legt der Verkäufer keinen Ausweis vor, gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Energieeffizienz als vereinbart. Das ist für Käufer ein schwächerer Schutz – bestehen Sie deshalb auf einem Ausweis.
Wie Sie die Seiten lesen: Energieausweis lesen.
Heizkosten. HWB × Brutto-Grundfläche ergibt die Heizwärme pro Jahr. Mit dem Wirkungsgrad der Heizung und Ihrem Energiepreis schätzen Sie daraus die Heizkosten. Das erledigt der HWB-Rechner für Sie.
Sanierungsbedarf. Ein HWB über 150 kWh/m²a oder die Klassen D bis G deuten auf eine schlecht gedämmte Hülle hin. Rechnen Sie Dämmung, Fenster oder Heizungstausch in Ihr Budget ein und prüfen Sie, welche Förderungen es dafür gibt.
Fossile Heizung. Steht im neuen Ausweis „fossil“ neben der Klasse, wird mit Gas, Öl oder nicht erneuerbarer Fernwärme geheizt. Ein Heizungstausch kann in den nächsten Jahren anstehen.
Was gute und schlechte Werte sind: HWB-Wert und Energieklassen.
Ja, für den Verkäufer. Er muss Ihnen einen höchstens 10 Jahre alten Ausweis vor der Unterschrift vorlegen und binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss aushändigen.
Der Verkäufer. Lässt der Käufer selbst einen erstellen, weil der Verkäufer ihn nicht aushändigt, kann er die angemessenen Kosten binnen drei Jahren zurückfordern.
Ein Verzicht im Vertrag ist unwirksam. Sie verlieren damit auch keine Rechte – bestehen sollten Sie trotzdem auf dem Ausweis, weil er Ihnen die vereinbarten Werte sichert.
Der HWB zeigt den Wärmebedarf pro m² und Jahr. Zusammen mit Fläche, Heizung und Energiepreis lässt sich daraus ein Richtwert für die Heizkosten berechnen, etwa mit dem HWB-Rechner.
Ja, ein gültiger Ausweis für das ganze Gebäude genügt. Er zeigt aber den Durchschnitt aller Wohnungen. Dachgeschoß- oder Erdgeschoßwohnungen können davon abweichen.