Aktualisiert am 22.10.2026 · Redaktion Energieausweis-Preise.at · Quellen am Ende des Artikels
Wer in Österreich ein Haus baut, braucht den Energieausweis nicht erst beim Verkauf, sondern schon für die Baubehörde. Er ist Teil der Einreichunterlagen und zeigt, dass das geplante Gebäude die energetischen Mindestanforderungen erfüllt. Hier lesen Sie, wie das abläuft und was es kostet.
Stand: 22. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Beim Neubau verlangen die Bauordnungen der Länder einen Energieausweis, in der Regel schon mit dem Bauansuchen.
- Erstellt wird er von einem befugten Aussteller; in der Regel kümmert sich der Planer darum – er rechnet selbst oder beauftragt einen Bauphysiker.
- Er rechnet nach der OIB-Richtlinie 6; Wien und Tirol wenden seit Juli 2026 die neue Ausgabe 2025 an.
- Der Neubau-Ausweis gilt später auch für Verkauf und Vermietung, solange er nicht älter als 10 Jahre ist.
Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) regelt nur Verkauf und Vermietung. Für das Bauen sind die Länder zuständig: Ihre Bauordnungen schreiben vor, dass für Neubauten – und meist auch für Zubauten und größere Renovierungen – ein Energieausweis zu erstellen ist. Einige Beispiele:
Der Ausweis dient der Baubehörde als Nachweis, dass die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz und die Gesamtenergieeffizienz eingehalten werden. Diese Anforderungen stehen in der OIB-Richtlinie 6, die die Länder in ihr Baurecht übernehmen.
Die genauen Schritte und Formulare unterscheiden sich zwischen den Bundesländern. Ihr Planer oder die Baubehörde Ihrer Gemeinde weiß, was dort verlangt wird.
Befugt sind unter anderem Baumeister, Ziviltechniker, Ingenieurbüros und Holzbau-Meister. In der Regel erstellt der Planer den Ausweis selbst oder beauftragt einen Bauphysiker. Rauchfangkehrer dürfen Energieausweise für Neubauten und baubewilligungspflichtige Änderungen nicht ausstellen. Mehr: Energieausweis-Aussteller.
Fragen Sie beim Angebot des Planers nach, ob der Energieausweis enthalten ist – und ob das auch die Aktualisierung bei Fertigstellung umfasst.
Ist er in der Planungsleistung enthalten, wird er oft nicht gesondert ausgewiesen. Wird er separat beauftragt, nennen Anbieter in unserer Erhebung für einen Einfamilienhaus-Neubau rund 430 bis 1.200 € inklusive USt. – etwa 432 € (energieausweis-graz.at, bis 200 m²), ab 480 € (BAUBAR, e-ausweis24), 540 € (E-S-E Enzinger) oder 630 € (Salzburg AG, unter 300 m²). Viele reine Online-Anbieter machen keine Neubauten oder nur auf Anfrage. Für Bestandsausweise kostet ein Haus mit 140 m² bei den Anbietern im Vergleich 108 € bis 750 € (Stand 22.10.2026). Alle Preise: Energieausweis Kosten.
Viele Länder knüpfen die Wohnbauförderung für Neubauten an energetische Kennzahlen aus dem Energieausweis, etwa einen Höchstwert für den Heizwärmebedarf. Dann muss der Ausweis die Werte für die Förderung ausweisen, oft nach dem Referenzklima. Klären Sie früh mit der Förderstelle, welche Werte und welches Formular sie verlangt. Mehr: Energieausweis und Förderung.
Die neue Ausgabe der OIB-Richtlinie 6 setzt die EU-Gebäuderichtlinie um. Für Bauherren in Ländern, die sie bereits anwenden – Wien und Tirol seit Juli 2026 –, bedeutet das:
Niederösterreich und Kärnten wenden derzeit die Ausgabe 2023 an, Steiermark, Oberösterreich, Vorarlberg und Burgenland die Ausgabe 2019, Salzburg die Ausgabe 2015 mit Abweichungen (Stand 22.10.2026).
Mehr zu den Klassen: Energieklassen.
Planungsausweis oder Bestandsausweis gesucht? Alle Anbieter mit Preisen und Lieferzeiten im Vergleich.
Ja. Die Bauordnungen der Länder verlangen ihn für Neubauten, in der Regel schon mit dem Bauansuchen.
Der Bauherr. Häufig ist er in der Planungsleistung des Baumeisters oder Architekten enthalten.
Anbieter nennen für ein Einfamilienhaus rund 430 bis 1.200 € inklusive USt., wenn er separat beauftragt wird.
Ja, solange er bei der Vorlage nicht älter als 10 Jahre ist und dem gebauten Zustand entspricht.
Wenn sich gegenüber der Planung etwas Wesentliches geändert hat, ja. Viele Länder verlangen mit der Fertigstellungsanzeige einen Ausweis, der den tatsächlichen Zustand zeigt.
In vielen Fällen ja. Die Bauordnungen verlangen ihn meist auch bei Zubauten und größeren Renovierungen. Die Details regelt jedes Land selbst.