Aktualisiert am 22.10.2026 · Redaktion Energieausweis-Preise.at · Quellen am Ende des Artikels
Wer eine Wohnung, ein Haus oder ein Geschäftslokal vermietet, muss dem Mieter einen Energieausweis vorlegen. Seit 1. Juli 2026 gilt das auch, wenn ein bestehender Mietvertrag verlängert wird. Hier finden Sie alle Pflichten für Vermieter und die Rechte der Mieter.
Rechtsstand: 22. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Pflicht bei jeder Neuvermietung und seit 1.7.2026 bei jeder Verlängerung eines Mietvertrags.
- Werte schon im Inserat angeben.
- Vorlegen vor der Unterschrift des Mieters, aushändigen binnen 14 Tagen.
- Ein vorhandener, höchstens 10 Jahre alter Ausweis genügt – auch für mehrere Wohnungen im selben Haus.
Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) spricht von „In-Bestand-Gabe“. Darunter fallen:
Unbefristete Mietverhältnisse, die einfach weiterlaufen, sind keine Verlängerung. Die Pflicht entsteht erst bei einem neuen Vertrag oder einer vereinbarten Verlängerung.
Für eine Mietwohnung genügt ein Ausweis für die Wohnung selbst, für eine vergleichbare Wohnung im selben Gebäude oder für das ganze Gebäude. Für Vermieter mehrerer Einheiten im selben Haus ist ein Gebäudeausweis meist am günstigsten: Ein Ausweis deckt alle Wohnungen ab, bei jeder Neuvermietung und Verlängerung, zehn Jahre lang.
Bei einem vermieteten Einfamilienhaus genügt auch der Ausweis eines vergleichbaren Hauses, wenn der Aussteller die Vergleichbarkeit bestätigt.
Den Ausweis bezahlt der Vermieter. Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes darf er die Kosten eines Energieausweises für das gesamte Gebäude als Ausgabe in der Hauptmietzinsabrechnung ansetzen (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. f MRG); Hauptmieter haben dann ein Recht auf Einsicht und eine Kopie (§ 20 Abs. 5 MRG). Als Betriebskosten verrechnen kann er sie nicht. Ein Ausweis für eine Wohnung mit 75 m² kostet bei den Anbietern im Vergleich 60 € bis 540 €, für ein Haus mit 140 m² 108 € bis 750 € (Stand 22.10.2026). Weil er zehn Jahre gilt, verteilt sich der Betrag auf viele Mietverhältnisse. Alle Preise: Energieausweis Kosten.
Für Mieter ist der Ausweis vor allem ein Hinweis auf die künftigen Heizkosten. Wie Sie die abschätzen: HWB-Rechner.
Fehlt der Ausweis oder fehlen die Werte im Inserat, drohen bis zu 1.450 € Verwaltungsstrafe. Details: Strafen beim Energieausweis.
Keinen Ausweis brauchen Sie unter anderem für frei stehende Gebäude unter 50 m² Nutzfläche, Ferienhäuser mit weniger als einem Viertel der ganzjährigen Nutzung und Gebäude, die nur frostfrei gehalten werden. Die vollständige Liste: EAVG erklärt.
Ausweis für Ihre Mietwohnung: Online ab rund 60 € – alle Anbieter im Vergleich.
Ja, seit 1. Juli 2026. Ein vorhandener gültiger Ausweis genügt; Sie müssen ihn vorlegen und binnen 14 Tagen nach der Verlängerung aushändigen.
Nein. Ein Ausweis für das ganze Gebäude oder für eine vergleichbare Wohnung im selben Haus genügt.
Der Vermieter. Händigt er ihn nicht aus, kann der Mieter selbst einen erstellen lassen und die Kosten zurückfordern.
Er muss vorgelegt werden, bevor der Mieter seine Vertragserklärung abgibt. Die Werte müssen schon im Inserat stehen.
Ja. Das EAVG gilt für Gebäude und Nutzungsobjekte jeder Art, auch für Büros und Geschäftsräume.
Ihm droht eine Verwaltungsstrafe bis 1.450 €. Zivilrechtlich gilt eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Energieeffizienz als vereinbart.