Energieausweis erstellen lassen: So geht's

Einen Energieausweis können Sie nicht selbst ausstellen – das darf nur ein befugter Fachmann. Sie liefern die Unterlagen, er berechnet die Werte und stellt den Ausweis aus. Mit guten Unterlagen dauert das wenige Werktage.

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Preise inkl. USt., wie auf den Websites der Anbieter angegeben. Stand 22.10.2026

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Wer darf einen Energieausweis erstellen?

Das regeln Landes- und Berufsrecht. Laut Wirtschaftskammer sind unter anderem befugt:

  • Baumeister und Holzbaumeister
  • Ingenieurbüros für Bauphysik, Gebäudetechnik und verwandte Fächer
  • Ziviltechniker: Architekten, Zivilingenieure und Ingenieurkonsulenten der einschlägigen Fachgebiete
  • Installations-Gewerbe: Elektro-, Gas- und Sanitär-, Heizungs-, Kälte-, Klima- und Lüftungstechniker
  • Rauchfangkehrer – nur für bestehende Wohngebäude
  • Hafner – nur für Ein- und Zweifamilienhäuser

In Wien darf der Aussteller zum Auftraggeber in keinem Dienst- oder Organschaftsverhältnis stehen. Prüfen Sie im Impressum des Anbieters, wer den Ausweis ausstellt – seriöse Anbieter nennen die befugte Person. In unserem Vergleich steht das im jeweiligen Anbieter-Profil.

Ablauf in fünf Schritten

  1. Anbieter wählen. Im Preisvergleich Objektart, Fläche und Bundesland eingeben, nach Preis oder Lieferzeit sortieren.
  2. Daten übermitteln. Online-Formular ausfüllen, Pläne und Fotos hochladen. Bei Anbietern mit Begehung: Termin vereinbaren.
  3. Besichtigung (falls vorgesehen). Vor Ort oder per Videocall. In Wien und Tirol ist sie für Ausweise im neuen Format Pflicht.
  4. Berechnung. Der Aussteller berechnet Heizwärmebedarf, Endenergiebedarf und die weiteren Kennwerte nach OIB-Richtlinie 6 und registriert den Ausweis, wo das Land eine Datenbank führt.
  5. Lieferung. Meist als PDF per Mail, auf Wunsch gedruckt. Einige Anbieter verlangen die Zahlung erst nach Lieferung.

Welche Unterlagen brauche ich?

  • Pläne – Grundrisse, Schnitte, Ansichten mit Maßen (Einreich- oder Bestandspläne). Wenn keine vorhanden sind: Skizze mit Raummaßen oder Aufmaß durch den Aussteller.
  • Baujahr und Jahr größerer Sanierungen
  • Fenster: Art, Alter, Verglasung
  • Dämmung von Wänden, Dach bzw. oberster Geschoßdecke und Kellerdecke, soweit bekannt
  • Heizung und Warmwasser: Energieträger, Art, Baujahr; ggf. Photovoltaik, Solaranlage, Lüftungsanlage
  • Fotos der Fassaden, Fenster, des Heizraums, bei Wohnungen der Räume
  • Bei Wohnungen: Nutzfläche lt. Kaufvertrag oder Nutzwertgutachten, Lage im Gebäude (z. B. Dachgeschoß)

Tipp: Pläne liegen oft im Bauakt bei der Gemeinde bzw. in Wien bei der Baupolizei. Einige Anbieter holen sie gegen Aufpreis für Sie ein.

Wie lange dauert es?

Online-Anbieter im Vergleich nennen 1 bis 5 Werktage nach Eingang vollständiger Unterlagen, Express gegen Aufpreis in 24 bis 48 Stunden. Mit Begehung kommt die Terminvereinbarung dazu, meist innerhalb einer Woche. Planen Sie den Ausweis vor dem Inserat ein – die Werte müssen schon dort stehen.

Kann ich den Energieausweis selbst berechnen?

Berechnen ja, ausstellen nein. Online-Rechner geben bestenfalls eine Schätzung. Rechtswirksam ist nur ein Ausweis, den eine befugte Person ausstellt – er gilt im Kaufvertrag als vereinbarte Eigenschaft, und der Aussteller haftet für die Richtigkeit.

Häufige Fragen

Wo beantrage ich einen Energieausweis?

Nicht bei einer Behörde, sondern bei einem befugten Aussteller – einem Baumeister, Ingenieurbüro, Ziviltechniker oder einem Online-Anbieter, der mit solchen Fachleuten arbeitet.

Wer erstellt den Energieausweis bei einem Online-Anbieter?

Ebenfalls ein befugter Fachmann, etwa ein Baumeister oder ein Ingenieurbüro. Wer genau, steht im Impressum oder in den AGB des Anbieters und in unserem Anbieter-Profil.

Brauche ich unbedingt Pläne?

Nein, aber ohne Pläne muss jemand aufmessen. Das kostet mehr und dauert länger. Eine Skizze mit Raummaßen hilft vielen Anbietern bereits.

Muss jemand mein Haus besichtigen?

In Wien und Tirol für Ausweise im neuen Format ja, auch per Video möglich. In den anderen Ländern hängt es vom Anbieter und von den Unterlagen ab.

Kann der Hausverwalter den Energieausweis für meine Wohnung besorgen?

Wenn es einen Ausweis für das Gebäude gibt, ja – er gilt auch für Ihre Wohnung, solange er höchstens 10 Jahre alt ist.

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