Einen Energieausweis können Sie nicht selbst ausstellen – das darf nur ein befugter Fachmann. Sie liefern die Unterlagen, er berechnet die Werte und stellt den Ausweis aus. Mit guten Unterlagen dauert das wenige Werktage.
Partner – bezahlte Platzierung, unabhängig von der Reihenfolge unten
Reihenfolge nach Ihrer Sortierung, Standard: Preis aufsteigend. Partner zahlen für den markierten Platz oben, nicht für eine bessere Position. So vergleichen wir
Das regeln Landes- und Berufsrecht. Laut Wirtschaftskammer sind unter anderem befugt:
In Wien darf der Aussteller zum Auftraggeber in keinem Dienst- oder Organschaftsverhältnis stehen. Prüfen Sie im Impressum des Anbieters, wer den Ausweis ausstellt – seriöse Anbieter nennen die befugte Person. In unserem Vergleich steht das im jeweiligen Anbieter-Profil.
Tipp: Pläne liegen oft im Bauakt bei der Gemeinde bzw. in Wien bei der Baupolizei. Einige Anbieter holen sie gegen Aufpreis für Sie ein.
Online-Anbieter im Vergleich nennen 1 bis 5 Werktage nach Eingang vollständiger Unterlagen, Express gegen Aufpreis in 24 bis 48 Stunden. Mit Begehung kommt die Terminvereinbarung dazu, meist innerhalb einer Woche. Planen Sie den Ausweis vor dem Inserat ein – die Werte müssen schon dort stehen.
Berechnen ja, ausstellen nein. Online-Rechner geben bestenfalls eine Schätzung. Rechtswirksam ist nur ein Ausweis, den eine befugte Person ausstellt – er gilt im Kaufvertrag als vereinbarte Eigenschaft, und der Aussteller haftet für die Richtigkeit.
Nicht bei einer Behörde, sondern bei einem befugten Aussteller – einem Baumeister, Ingenieurbüro, Ziviltechniker oder einem Online-Anbieter, der mit solchen Fachleuten arbeitet.
Ebenfalls ein befugter Fachmann, etwa ein Baumeister oder ein Ingenieurbüro. Wer genau, steht im Impressum oder in den AGB des Anbieters und in unserem Anbieter-Profil.
Nein, aber ohne Pläne muss jemand aufmessen. Das kostet mehr und dauert länger. Eine Skizze mit Raummaßen hilft vielen Anbietern bereits.
In Wien und Tirol für Ausweise im neuen Format ja, auch per Video möglich. In den anderen Ländern hängt es vom Anbieter und von den Unterlagen ab.
Wenn es einen Ausweis für das Gebäude gibt, ja – er gilt auch für Ihre Wohnung, solange er höchstens 10 Jahre alt ist.