Aktualisiert am 22.10.2026 · Redaktion Energieausweis-Preise.at · Quellen am Ende des Artikels
Neben dem HWB steht in vielen Energieausweisen und Inseraten der fGEE. Er ist die zweite Pflichtzahl bei Ausweisen im bisherigen Format. Hier lesen Sie, was der Faktor bedeutet, welche Klasse zu welchem Wert gehört und warum er in neuen Ausweisen fehlt.
Kurz gesagt
- fGEE = Gesamtenergieeffizienz-Faktor, eine Zahl ohne Einheit.
- Er vergleicht das Gebäude mit einem Referenzgebäude nach den Anforderungen von 2007.
- Unter 1 ist besser als die Referenz, über 1 schlechter.
- In Ausweisen nach der OIB-Richtlinie 6 von 2025 gibt es ihn nicht mehr. Alte Ausweise mit fGEE bleiben 10 Jahre gültig.
Der fGEE setzt den Endenergiebedarf des Gebäudes ins Verhältnis zu einem Referenz-Endenergiebedarf. Die Referenz entspricht einem Gebäude gleicher Größe und Form, das die Anforderungen aus dem Jahr 2007 erfüllt.
Anders als der HWB-Wert bezieht der fGEE die Haustechnik mit ein: Heizsystem, Warmwasser, Lüftung und eine eventuelle Photovoltaikanlage. Ein schlecht gedämmtes Haus mit moderner Wärmepumpe kann deshalb einen ordentlichen fGEE, aber einen hohen HWB haben – und umgekehrt.
| Klasse | fGEE bis | Bedeutung |
|---|---|---|
| A++ | 0,55 | mindestens 45 % besser als die Referenz |
| A+ | 0,70 | mindestens 30 % besser |
| A | 0,85 | mindestens 15 % besser |
| B | 1,00 | besser als oder gleich der Referenz |
| C | 1,75 | bis 75 % über der Referenz |
| D | 2,50 | bis zum 2,5-Fachen |
| E | 3,25 | bis zum 3,25-Fachen |
| F | 4,00 | bis zum 4-Fachen |
| G | über 4,00 | mehr als das 4-Fache |
Grenzwerte nach OIB-Richtlinie 6, Ausgabe April 2019 (fGEE,SK).
Auf dem Ausweis bekommt der fGEE eine eigene Klasse, unabhängig von der HWB-Klasse. Ein Haus kann also „HWB Klasse D, fGEE Klasse B“ haben. Mehr zu allen Skalen: Energieklassen erklärt.
Die OIB-Richtlinie 6 in der Ausgabe September 2025 hat den fGEE gestrichen. An seine Stelle tritt der Endenergiebedarf (EEB) in kWh/m²a mit einer eigenen Klasse von A bis G. Das EAVG verlangt deshalb seit 1. Juli 2026 im Inserat HWB und EEB samt Gesamtenergieeffizienzklasse.
Für die Übergangszeit gilt:
Ein fGEE lässt sich nicht in einen EEB umrechnen – die beiden Werte messen verschiedene Dinge. Wer zwei Inserate vergleicht, eines mit fGEE und eines mit EEB, vergleicht deshalb Äpfel mit Birnen.
Mit einem Ausweis im bisherigen Format lautet eine korrekte Kurzangabe etwa: „HWB 95 kWh/m²a, fGEE 1,12“. Fehlt der Wert, drohen Verkäufer, Vermieter und Makler bis zu 1.450 € Strafe. Was sonst gilt, steht im Ratgeber Energieausweis-Pflicht.
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fGEE ist der Gesamtenergieeffizienz-Faktor. Er vergleicht den Endenergiebedarf des Gebäudes mit einem Referenzgebäude nach den Anforderungen von 2007. Werte unter 1 sind besser als die Referenz.
Werte unter 1,00 sind gut, unter 0,85 sehr gut. Ab 2,50 ist das Gebäude deutlich ineffizienter als die Referenz.
Ja. Ein fGEE von 2,0 bedeutet, dass das Gebäude doppelt so viel Energie braucht wie das Referenzgebäude.
Der HWB zeigt nur die Wärmeverluste der Gebäudehülle. Der fGEE berücksichtigt zusätzlich die Haustechnik, also Heizung, Warmwasser, Lüftung und eigene Stromerzeugung.
Nein. Ihr bisheriger Ausweis gilt 10 Jahre ab Ausstellung, und Sie dürfen damit weiterhin HWB und fGEE im Inserat angeben.