Energieausweis beim Haus- und Wohnungskauf: Worauf Käufer achten

Für Käufer ist der Energieausweis mehr als ein Pflichtdokument. Er verrät, wie viel das Heizen kosten wird, ob eine Sanierung ansteht – und seine Werte werden Teil des Kaufvertrags. Hier lesen Sie, welche Rechte Sie haben und wie Sie den Ausweis vor der Unterschrift prüfen.

Rechtsstand: 22. Oktober 2026

Ihre Rechte als Käufer

Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) schützt Käufer von Häusern und Wohnungen:

  • Vorlage vor der Unterschrift: Der Verkäufer muss Ihnen den Ausweis rechtzeitig vorlegen, bevor Sie ein Kaufanbot oder den Kaufvertrag unterschreiben.
  • Höchstens 10 Jahre alt: Ein älterer Ausweis erfüllt die Pflicht nicht.
  • Aushändigung binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss – als Datei oder auf Wunsch auf Papier.
  • Werte im Inserat: Schon das Inserat muss HWB und Endenergiebedarf samt Klasse nennen, bei älteren Ausweisen HWB und fGEE.
  • Kostenersatz: Bekommen Sie den Ausweis trotz Aufforderung nicht, dürfen Sie selbst einen erstellen lassen und die angemessenen Kosten binnen drei Jahren vom Verkäufer zurückfordern.
  • Kein Verzicht: Eine Klausel „Der Käufer verzichtet auf den Energieausweis“ ist unwirksam.

Den Ausweis bezahlt immer der Verkäufer.

Die Werte werden Teil des Vertrags

Die Kennzahlen im vorgelegten Ausweis gelten als vereinbarte Eigenschaft des Hauses oder der Wohnung. Stellt sich heraus, dass das Gebäude deutlich schlechter ist als ausgewiesen, kann das Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer auslösen. Der Aussteller des Ausweises haftet Ihnen außerdem direkt für die Richtigkeit.

Legt der Verkäufer keinen Ausweis vor, gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Energieeffizienz als vereinbart. Das ist für Käufer ein schwächerer Schutz – bestehen Sie deshalb auf einem Ausweis.

Prüfliste vor der Unterschrift

  1. Ausstellungsdatum: weniger als 10 Jahre? Steht auf Seite 1.
  2. Richtiges Objekt: Adresse, Wohnung oder ganzes Gebäude? Bei Wohnungen ist ein Gebäudeausweis zulässig – er zeigt aber den Durchschnitt, nicht Ihre Wohnung.
  3. Ist-Zustand: Stimmen Fenster, Dämmung und Heizung im Anhang mit dem überein, was Sie bei der Besichtigung sehen? Wurde seit der Ausstellung saniert oder umgebaut?
  4. Besichtigung: Hat der Aussteller das Gebäude gesehen? In Wien und Tirol ist das für Ausweise im neuen Format Pflicht, sonst nicht immer.
  5. Vollständigkeit: Verlangen Sie den ganzen Ausweis mit Seite 2 und Anhang. Die Empfehlungen zur Verbesserung zeigen, welche Sanierungen sinnvoll wären.
  6. Skala: Steht ein fGEE drin, ist es die bisherige Skala A++ bis G; steht ein EEB drin, die neue, strengere Skala A bis G.

Wie Sie die Seiten lesen: Energieausweis lesen.

Was die Werte über Kosten verraten

Heizkosten. HWB × Brutto-Grundfläche ergibt die Heizwärme pro Jahr. Mit dem Wirkungsgrad der Heizung und Ihrem Energiepreis schätzen Sie daraus die Heizkosten. Das erledigt der HWB-Rechner für Sie.

Sanierungsbedarf. Ein HWB über 150 kWh/m²a oder die Klassen D bis G deuten auf eine schlecht gedämmte Hülle hin. Rechnen Sie Dämmung, Fenster oder Heizungstausch in Ihr Budget ein und prüfen Sie, welche Förderungen es dafür gibt.

Fossile Heizung. Steht im neuen Ausweis „fossil“ neben der Klasse, wird mit Gas, Öl oder nicht erneuerbarer Fernwärme geheizt. Ein Heizungstausch kann in den nächsten Jahren anstehen.

Was gute und schlechte Werte sind: HWB-Wert und Energieklassen.

Kein Ausweis oder Zweifel an den Werten?

  • Kein Ausweis vorgelegt: Bitten Sie schriftlich darum, bevor Sie unterschreiben. Der Verkäufer riskiert bis zu 1.450 € Strafe.
  • Nicht ausgehändigt: Fordern Sie ihn nach Vertragsabschluss schriftlich an. Kommt er nicht, lassen Sie selbst einen erstellen und verlangen die Kosten zurück. Preise vergleichen Sie im Rechner.
  • Zweifel an der Richtigkeit: Ein zweiter Ausweis mit Begehung vor Ort zeigt, ob die Werte stimmen. Bei größeren Abweichungen holen Sie rechtlichen Rat ein, bevor Sie Ansprüche stellen.

Häufige Fragen

Ist der Energieausweis beim Hauskauf Pflicht?

Ja, für den Verkäufer. Er muss Ihnen einen höchstens 10 Jahre alten Ausweis vor der Unterschrift vorlegen und binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss aushändigen.

Wer zahlt den Energieausweis beim Hauskauf?

Der Verkäufer. Lässt der Käufer selbst einen erstellen, weil der Verkäufer ihn nicht aushändigt, kann er die angemessenen Kosten binnen drei Jahren zurückfordern.

Kann ich auf den Energieausweis verzichten, um schneller zu kaufen?

Ein Verzicht im Vertrag ist unwirksam. Sie verlieren damit auch keine Rechte – bestehen sollten Sie trotzdem auf dem Ausweis, weil er Ihnen die vereinbarten Werte sichert.

Was bedeuten die Werte im Energieausweis für meine Heizkosten?

Der HWB zeigt den Wärmebedarf pro m² und Jahr. Zusammen mit Fläche, Heizung und Energiepreis lässt sich daraus ein Richtwert für die Heizkosten berechnen, etwa mit dem HWB-Rechner.

Gilt der Energieausweis der Hausverwaltung beim Wohnungskauf?

Ja, ein gültiger Ausweis für das ganze Gebäude genügt. Er zeigt aber den Durchschnitt aller Wohnungen. Dachgeschoß- oder Erdgeschoßwohnungen können davon abweichen.

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